Fahrschule Mosbrucker
Mühlgasse 24
69168 Wiesloch

Telefon: 06222 / 52741 (AB)

Anmeldung
in Wiesloch, Montags und Mittwochs 18:30 - 19:15 Uhr
in Dielheim, Dienstags 18:30 - 19:15 Uhr

Info & Anmeldung

Individuelle Beratung und Hilfe bei Ihrer Anmeldung, sowie der Antragstellung und allen sonstigen Formalitäten, sind uns wichtig.


Dennoch vorab Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen:

Muss man zur Anmeldung schon was mitbringen?

Nein, wir erklären Ihnen die jeweiligen Schritte persönlich und geben Ihnen die entsprechenden Formulare aus.
Zum Nachlesen erhalten Sie nach der Anmeldung unsere Fahrschulinformation.

Wie viele Pflichtstunden sind notwendig?

Der Gesetzgeber schreibt bzgl. der praktischen Stunden folgendes vor für die Klassen B, A und A1:
Nach der Grundausbildung, die Dauer ist abhängig vom Stand des Schülers (ev. Vorkenntnisse, Talent, also individuell) sind 12 Sonderfahrten á 45 Min. vorgeschrieben.
Das sind 5 Std. Überland, 4 Std. Autobahn und 3 Std. Nachtfahrt.

Die Regelung über die Sonderfahrten gilt nicht für die Kl. M.

Bei der KL. BE sind 5 Sonderfahrten vorgeschrieben,
3 Std. Überland, 1 Std. Autobahn und 1 Std. Nachtfahrt.

Wann kann man Prüfung machen?

Die theoretische Prüfung kann man 3 Monate vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters und die praktische
Prüfung 1 Monat vorher machen.

Führerschein B197

Ab 01. April 2021 gilt die neue Automatikregelung.
Fahrschüler*innen, die ihre Prüfung auf einem Automatikauto ablegen und nachweislich mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen und abschließender 15-minütiger Testfahrt (Testfahrt wird mit dem jeweiligen Fahrlehrer*in absolviert, nicht mit einem Prüfer!), sind nach bestandener Prüfung berechtigt einen Schaltwagen zu führen. Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Schlüsselzahl 197 ausgewiesen.

Die Schlüsselzahl 197 hat keinerlei einschränkende Funktion und ist im Ausland ohne Bedeutung. Somit dürfen Inhaber die Klasse B197 auch im Ausland Schaltfahrzeuge fahren.